Häufige Fragen

Kurze, ehrliche Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen.

Wie viele Schlüssel muss der Vermieter stellen?

So viele, wie zur vertragsgemäßen Nutzung nötig sind. Die Anzahl sollte im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Zusätzliche Schlüssel darf der Mieter grundsätzlich anfertigen lassen, sofern keine geschützte Schließanlage entgegensteht.

Wer zahlt, wenn ich einen Schlüssel verliere?

Grundsätzlich der Mieter. Bei einer Schließanlage kann das teuer werden, wenn ein Austausch nötig ist. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt solche Schäden oft – prüfen Sie Ihre Police.

Darf ich als Mieter den Schließzylinder wechseln?

Ja, den Zylinder der Wohnungstür dürfen Sie in der Regel tauschen. Beim Auszug muss der ursprüngliche Zustand meist wiederhergestellt werden.

Was tun bei zugefallener Wohnungstür?

Zunächst Zweitschlüssel bei Nachbarn oder Verwaltung prüfen. Ist niemand erreichbar, kann ein Schlüsseldienst die zugefallene Tür meist zerstörungsfrei öffnen – Preis vorab klären.